Sollen in Zukunft ganzjährig 24 Stunden durchgehend nachts LKWs mit Mehl beladen werden?
Nein, eine Erhöhung der Anzahl der Nachtfahrten ist im Antrag nicht vorgesehen. Richtig ist:
Bereits jetzt dürfen die Fahrzeuge ganzjährig beladen und abgefahren werden. Derzeit dürfen während der Nachtzeit in der Zeit von 04:00 Uhr bis 06:00 Uhr maximal 8 Fahrzeuge ausfahren. Der Antrag sieht keine Erhöhung der Anzahl der Nachtfahrten vor (unverändert 8 Fahrzeuge). Aus dem Schallgutachten ergibt sich maximal 1 Ausfahrt pro Stunde in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr (siehe hierzu Kapitel 5, Tabelle 1 des vorliegenden Antrags). Die geltenden Immissionsrichtwerte nach TA Lärm 6.1 an den relevanten Immissionsorten werden nach wie vor, sowohl zur Tag- als auch zur Nachtzeit, eingehalten bzw. deutlich unterschritten (siehe Kapitel 5, Tabelle 2 des vorliegenden Antrags).
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