Werden die jetzt festgelegten Lärmimmissionen an den Privatgrundstücken erhöht?
Nein, wir halten uns selbstverständlich an alle Immissionsrichtwerte und unterschreiten diese in der Regel. Die Details dazu:
Die zulässigen Immissionsrichtwerte an den jeweiligen Immissionsorten sind durch den Gebietscharakter (z. B. reines Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet) definiert und in der Technischen
Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm, Nr. 6.1) gesetzlich geregelt.
Diese Richtwerte dienen als Beurteilungsmaßstäbe, deren Einhaltung die Bavaria Mühle sowohl im Genehmigungsverfahren durch Berechnung als auch im laufenden Betrieb durch Messungen einer zugelassenen Messstelle nachweisen muss.
Die TA Lärm enthält zudem besondere Regelungen für Tätigkeiten, die nur während eines begrenzten Zeitraums stattfinden – etwa während der Erntezeit.
In solchen Fällen spricht die TA Lärm (Nr. 7.2) von einem „seltenen Ereignis“.
Definition „seltenes Ereignis“ gemäß TA Lärm:
Ein seltenes Ereignis liegt vor, wenn eine Tätigkeit an nicht mehr als zehn Tagen oder Nächten und an nicht mehr als zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden eines Kalenderjahres stattfindet.
Für diese begrenzten Zeiträume gelten abweichende Beurteilungsrichtwerte:
- Tagsüber: 70 dB(A)
- Nachts: 55 dB(A)
Diese Werte gelten ausschließlich während der Erntezeit und nur für die Tätigkeiten, die im Rahmen dieser seltenen Ereignisse stattfinden.
Laut dem vorliegenden Schallgutachten werden auch diese Richtwerte an allen relevanten Immissionsorten eingehalten oder deutlich unterschritten. Wären sie überschritten, wäre der Antrag nicht genehmigungsfähig.
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