Stimmt es, dass durch die Schüttgossenerweiterung mindestens doppelt so viele Traktoren/LKW zur Anlieferung kommen – auch die ganze Nacht?

Diese Annahme ist falsch, richtig ist:

Die geplante Erweiterung der Schüttgossen betrifft im Wesentlichen eine bauliche Maßnahme, nämlich die vollständige Einhausung der Schüttgosse 2 (West).

Diese bauliche Anpassung dient in erster Linie dem Emissionsschutz, insbesondere der Reduzierung von Schall- und Staubemissionen.

Zwar wird durch die Maßnahme die Kapazität der Schüttgossen erhöht, jedoch führt dies zu keiner Steigerung der angelieferten Getreidemengen.

Die Erweiterung ermöglicht lediglich, dass das angelieferte Getreide schneller eingelagert werden kann. Dadurch verkürzen sich die Standzeiten der anliefernden Fahrzeuge.

Eine bauliche Änderung dieser Art hat keinerlei Einfluss auf die Anzahl der erforderlichen Fahrbewegungen.