Während der Ernte soll zusätzlich das Freilager für Getreide im Hof genutzt werden – durchgängig, 24 Stunden, mit Frontlader. Das ist jetzt nicht erlaubt!
Das stimmt so nicht. Korrekt ist:
Das Freilager darf bereits jetzt während der Erntezeit genutzt werden – und wird auch schon seit Jahren genutzt.
Eine zusätzliche Genehmigung oder Änderung ist hierfür nicht erforderlich. Selbst bei einer durchgängigen Nutzung der Außenlager für Anlieferungs-, Umschlag- und Trimmarbeiten werden die gesetzlich festgelegten Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse gemäß TA Lärm Nr. 6.3 bzw. Nr. 7.2 während der Erntezeit eingehalten oder deutlich unterschritten.
Dies wird im vorliegenden Antrag in Kapitel 5, Tabelle 3, sowie auf Seite 39 des Schallgutachtens klar nachgewiesen.
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