Wenn die erstmal das „Sondergebiet Mühle“ genehmigt bekommen haben, dürfen die auch noch viel mehr Staub und Lärm machen.
Damit es kein wildes Durcheinander gibt und die Parfümerie und das Café neben einer Biogasanlage ihrem Geschäft nachgehen müssen, hat man „Gebiete“ definiert und „Geschäfte“ zugeordnet. Im reinen Wohngebiet darf nicht mal ein Krankenhaus gebaut werden, im allgemeinen Wohngebiet könnte ein kleiner Bäckerladen arbeiten – schon das Backen könnte aber schwierig sein. Im Industriegebiet wiederum darf man nicht wohnen, im Gewerbegebiet unter bestimmten Umständen schon. Damit darf dann aber auch ein Industriegebiet nicht unmittelbar an ein Wohngebiet grenzen – und welcher Betrieb im Industriegebiet bauen muss, ist vom Gesetzgeber definiert.
Die Bavaria Mühle möchte gerne 450t Fertigprodukt herstellen dürfen – und der Gesetzgeber hat Anfang der 80er Jahre festgelegt, dass Mühlen dazu eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes benötigen. Das ist auch gut so – damit wurden Bestimmungen erlassen, die Anlagenbetreiber ganz allgemein zu mehr Sicherheit der Anlagen selber und der Mitarbeiter verpflichtet haben und die definieren, welche Umwelteinwirkungen die Anlagen maximal haben dürfen.
Die Bavaria Mühle hat mit verschiedenen Investitionen in Anlagentechnik und Gebäude erreicht, dass die Umweltauswirkungen bereits drastisch zurückgegangen sind. Dazu sind Betriebsabläufe geändert worden, Verladungen geschlossen, Schalldämpfer verbaut und Fenster zugemauert worden. Daran arbeitet wir auch weiter und wird auch bei einer Leistungserhöhung dafür sorgen, dass Nachbarn und Anlieger nicht stärker beeinträchtigt werden. So ist eine Lärmschutzwand Teil des Vorhabens – genauso wie die komplette Schließung der Getreidegosse, um den Getreidestaub bei der Anlieferung komplett im Filter landen zu lassen. Baurechtlich ist dies aber nicht entscheidend, sondern ein Betrieb, der nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt wird, muss grundsätzlich in einem Industriegebiet stehen. Und ein Industriegebiet darf nicht an ein Wohngebiet grenzen… Für besondere Situation, wie sie insbesondere historisch gewachsen sind, hat der Gesetzgeber daher das „Sondergebiet“ geschaffen! Nicht für mehr Staub und ungezügelte Nachbarschaftsbelästigung, sondern für streng geregelte Spezialfälle.
Die heute schon festgelegten Geräuschimmissionswerte sind gesetzlich geschützte Obergrenzen, die weder die Mühle noch ein Bebauungsplan verändern kann. Erlaubte Staubemissionswerte sind gerade auf europäischer Ebene wieder gesenkt worden – und in Deutschland schon angewandt und in der Bavaria Mühle mit moderner Filtertechnik umgesetzt. Hier gibt es keinen Spielraum für eine Verschlechterung am Standort! Und ja – wenn die Mühle mehr produziert, müssen mehr Körner rein in die Mühle und mehr Mehl raus aus der Mühle – aber 150t sind – wenn doch 26t auf einen LKW geladen werden können – 6 LKW mehr für Getreide und 6 LKW mehr für Mehl. Auf der Donauwörther Straße, wo laut eines von der Stadt Aichach 2013 in Auftrag gegebenen Gutachtens für 2025 täglich 16.500 Fahrzeuge prognostiziert wurden, davon 10% LKW (1.650!), fallen 12 LKW mehr nicht ins Gewicht, oder?
Also nein – Sondergebiet bedeutet nicht, dass die Mühle fortan alles darf – im Gegenteil: strenger überwacht durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz, eingebettet in europäische Auflagen zur Luftreinhaltung und mit weiterhin unveränderten Geräuschemissionswerten wird Raum geschaffen für die notwendige Entwicklung des Mühlenbetriebes im Einklang mit den Interessen seiner unmittelbaren Nachbarschaft
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