Ablauf eines Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens

  1. Antrag auf Genehmigung wird durch den Vorhabenträger bei der zuständigen Behörde (Landratsamt) eingereicht
  2. Vollständigkeitsprüfung der Antragsunterlagen durch die Genehmigungsbehörde (Landratsamt), Bestätigung gegenüber dem Antragsteller
  3. Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt, auf der Internetseite der Genehmigungsbehörde
  4. Öffentliche Auslegung bei Genehmigungsbehörde und in der Ortsgemeinde sowie im Internet, Beteiligung der „Träger öffentlicher Belange“
  5. Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen und Einwendungen bei der Behörde
  6. Erörterungstermin, Einwender*innen haben Rede- und Fragerecht
  7. Prüfung der Einwendungen und Stellungnahmen
  8. Entscheidung über den Genehmigungsantrag, Zustellung des Bescheids an Antragsteller und öffentliche Bekanntgabe
  9. Wenn keine Klage innerhalb der gesetzlichen Klagefrist erhoben wird, hat die BImSchG-Genehmigung Bestandskraft.