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Ablauf eines Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens
- Antrag auf Genehmigung wird durch den Vorhabenträger bei der zuständigen Behörde (Landratsamt) eingereicht
- Vollständigkeitsprüfung der Antragsunterlagen durch die Genehmigungsbehörde (Landratsamt), Bestätigung gegenüber dem Antragsteller
- Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt, auf der Internetseite der Genehmigungsbehörde
- Öffentliche Auslegung bei Genehmigungsbehörde und in der Ortsgemeinde sowie im Internet, Beteiligung der „Träger öffentlicher Belange“
- Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen und Einwendungen bei der Behörde
- Erörterungstermin, Einwender*innen haben Rede- und Fragerecht
- Prüfung der Einwendungen und Stellungnahmen
- Entscheidung über den Genehmigungsantrag, Zustellung des Bescheids an Antragsteller und öffentliche Bekanntgabe
- Wenn keine Klage innerhalb der gesetzlichen Klagefrist erhoben wird, hat die BImSchG-Genehmigung Bestandskraft.
Ablauf eines Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens
- Antrag auf Genehmigung wird durch den Vorhabenträger bei der zuständigen Behörde (Landratsamt) eingereicht
- Vollständigkeitsprüfung der Antragsunterlagen durch die Genehmigungsbehörde (Landratsamt), Bestätigung gegenüber dem Antragsteller
- Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt, auf der Internetseite der Genehmigungsbehörde
- Öffentliche Auslegung bei Genehmigungsbehörde und in der Ortsgemeinde sowie im Internet, Beteiligung der „Träger öffentlicher Belange“
- Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen und Einwendungen bei der Behörde
- Erörterungstermin, Einwender*innen haben Rede- und Fragerecht
- Prüfung der Einwendungen und Stellungnahmen
- Entscheidung über den Genehmigungsantrag, Zustellung des Bescheids an Antragsteller und öffentliche Bekanntgabe
- Wenn keine Klage innerhalb der gesetzlichen Klagefrist erhoben wird, hat die BImSchG-Genehmigung Bestandskraft.
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