Mühlenerweiterung
Starker Fokus auf Nachhaltigkeit und höchste Wertschätzung gegenüber unseren Partner-Landwirten zeichnen uns seit jeher aus. Die Devise lautet: Gemeinsam wachsen, beidseitig profitieren. Mit steigenden Getreidemengen, die wir verarbeiten können, erweitern wir auch unseren Wissens- und Erfahrungsschatz. Erst die perfekte Kombination aus Expertise und Qualität unserer Partner, gepaart mit unserem Mühlen-Knowhow machen unsere Mehle so gefragt und am langen Ende unsere Bäckerkunden glücklich. Dabei erweitern wir kontinuierlich unseren Kundenstamm und unser Produktportfolio. Aus diesen Gründen ist eine Erweiterung der Mühle dringend erforderlich und unumgänglich. Für diese Erweiterung ist eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erforderlich. Den dafür notwendigen Antrag haben wir bei der zuständigen Behörde, dem Landratsamt Aichach-Friedberg, eingereicht. Nach Prüfung der Unterlagen wird das Genehmigungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Wir gehen heute davon aus, dass das Genehmigungsverfahren etwa 10 Monate dauern wird. Wir halten Sie dabei natürlich immer auf dem Laufenden, nicht zuletzt was das Verfahren, die nächsten Schritte und Hintergrundinfos angeht.
Folgende Maßnahmen zum Emissions- und Umweltschutz sollen u.a. geprüft werden:
- Verlegung des Waschplatzes für LKW und PKW
- Bau einer Lärmschutzwand
- Effiziente Aspiration der Getreide-Annahme 2 und Einhausung
- Effiziente Aspiration der Kleieverladung und Einhausung
- externer Parkplatz für LKW
Ablauf eines Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens
Ob eine industrielle Anlage einen Bauantrag oder einen BImSchG-Antrag benötigt, hängt von der Art der Anlage ab. Im Anhang 1 der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung ist aufgelistet, welche Anlagen eine Genehmigung nach BImschG benötigen. Ein Genehmigungsverfahren nach BImSchG wird mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
1. Antrag auf Genehmigung wird durch den Vorhabenträger bei der zuständigen Behörde (Landratsamt) eingereicht
2. Vollständigkeitsprüfung der Antragsunterlagen durch die Genehmigungsbehörde (Landratsamt), Bestätigung gegenüber dem Antragsteller
3. Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt, auf der Internetseite der Genehmigungsbehörde
4. Öffentliche Auslegung bei Genehmigungsbehörde und in der Ortsgemeinde sowie im Internet, Beteiligung der „Träger öffentlicher Belange“
5. Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen und Einwendungen bei der Behörde
6. Erörterungstermin, Einwender*innen haben Rede- und Fragerecht
7. Prüfung der Einwendungen und Stellungnahmen
8. Entscheidung über den Genehmigungsantrag, Zustellung des Bescheids an Antragsteller und öffentliche Bekanntgabe